Sachkundigenprüfung gemäß  BGR 500/BetrSichV

Baumaschinen und -geräte sind für den Unternehmer ein wichtiges Element der Produktivität bei der Abwicklung von Bauvorhaben. Ein auf die Baustellensituation abgestimmter Einsatz von Maschinen in Verbindung mit optimmaler Arbeitsvorbereitung und präzisen Bauabläufen sind die Voraussetzung für den Erfolg eines Bauunternehmens.
Der Stellenwert der Baumaschine ist nicht zuletzt durch die erforderliche Einsatzfähigkeit sehr hoch.

Moderne Technik ist den hohen Anforderungen der Anwender sowie den harten Einsatzbedingungen ausgesetzt. Dies kann die Leistungsfähigkeit und Lebensdauer einer Maschine beeinträchtigen.
Um dem vorzubeugen, Mängel und somit verbundenen Verschleiß rechzeitig zu erkennen, ist eine regelmäßige sowie vorausschauende Instandhaltung des Maschinen- und Geräteparks sehr wichtig.

Ein weiteres wichtiges Element ist die vorgeschriebene regelmäßige Sicherheitsüberprüfung der Maschine, die vielen als „Sachkundigenprüfung“ oder „UVV-Prüfung“ bekannt ist.
Alle Maschinen und Geräte, die im Unternehmen eingesetzt werden, sind regelmäßig zu prüfen. Die Basis hierfür bilden zahlreiche Vorschriften und Verordnungen von der europäischen bis zur berufsgenossenschaftlichen Ebene.

Nach der seit 2004 geltenden BGR500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" sind Erdbewegungsmaschinen mindestens einmal jährlich auf ihren arbeitssicheren Zustand hin zu überprüfen.

Laut Berufsgenossenschaft muss die Kontrolle durch einen besonders ausgebildeten und erfahrenen Sachkundigen erfolgen. Ein Prüfprotokoll wird angefertigt und eine Plakette angeklebt

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