Sachverständigen-Prüfung (TÜV)
Wiederkehrende Prüfungen
Laut Unfallverhütungsvorschrift Krane hat der Unternehmer / Betreiber dafür zu sorgen, dass Turmdrehkrane mindestens alle 4 Jahre durch einen von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Sachverständigen geprüft werden. Ab dem 12. Jahr erfolgt die Prüfung alle 2 Jahre. Ab den 16. Jahr jährlich. Gerechnet wird der Zyklus ab Baujahr des Kranes.
Der MW- Service führt diese Prüfung gerne für Sie durch. Bitte melden Sie sich zur Terminabsprache bei unserem Kundendienst unter der Nummer 07665-94540.